Anfrage: Flagge
Anfrage: Ist bei Ihnen etwas über die Verwendung dieser Flagge wie im Bild unten bekannt?
Hallo,
vor einiger Zeit stolperte ich über das Bild

Wie beispielsweise auf
www.planet-wissen.de/technik/verkehr/autobahn/pwieautobahnpolizei100.html
beschrieben waren wohl einmal rote Fahne beim Anhaltevorgang genutzt worden.
Die Flagge ähnelt der älteren Version der Winkeflagge.
de.wikipedia.org/wiki/Winkeralphabet
Seit 1936 (?) gab es wohl die bekannte Anhaltekelle.
Die Publikation ist von 1954.
Ist bei Ihnen etwas über die Verwendung dieser Flagge wie im Bild unten bekannt?
Mir erscheint es wie eine Anhaltesituation / Kontrollvorgang, aber vielleicht liege ich auch völlig falsch.
Antwort: von Joachim Ulber, PHK a.D. (Ehrenamtlicher Mitarbeiter im Polizeimuseum Niedersachsen)
Es handelt sich bei den von Ihnen übersandten Unterlagen um „Informationen aus dem Mitteilungsblatt für die VW Organisation, Nr. 19 im September 1954“. Der abgebildete Streifenwagen wurde in dieser Ausführung bei den 1951 eingerichteten Verkehrsbereitschaften in den jeweiligen Regierungsbezirken von der niedersächsischen Polizei als Streifenwagen gefahren.
Die abgebildeten beiden Polizeibeamten tragen auch die Uniform, die von Beamten der Verkehrspolizei damals getragen wurde. Im Volksmund wurden diese Polizeibeamten auch „Weiße Mäuse“ genannt.
Eine Befragung von drei Zeitzeugen, die zu der damaligen Zeit bei der Verkehrsbereitschaft der Polizeidirektion Hannover Dienst versehen haben, ergab, das solch eine Fahne nicht zu der Ausstattung der Streifenwagen gehörte.
Zum Anhalten in den fünfziger Jahren wurde die sogenannte „Anhaltekelle / Anhaltestab“, wie im ersten Foto abgebildet, zum Anhalten von Fahrzeugen verwendet. Später gab es auch Anhaltekellen /Anhaltestäbe, die auch beleuchtet waren.
Im Dritten Reich wurden Anhaltekellen bei der Schutzpolizei wie im Foto 2) abgebildet, verwendet. „Adlerschwinge mit Hakenkreuz.“

In der Weimarer Republik wurden auch schon ähnliche Anhaltekellen von der Polizei benutzt. Ob es zu dieser Zeit schon die Beschriftung „Halt Polizei“ gab, kann nicht gesagt werden.

Fahnen wurden bei der Polizei nur zur Kennzeichnung von Polizeifahrzeugen bei „Kolonnenfahrt “ verwendet. Das heißt, das erste Fahrzeug hatte an der Stoßstange vorne links eine blaue Fahne (ca. 40 x 50 cm groß) und das letzte Fahrzeug eine grüne Fahne (gleiche Größe), die ebenfalls an der Stoßstange befestigt war.
Zusammenfassend kann die Verwendung von Flaggen zum Anhalten von Fahrzeugen bei der Polizei in Niedersachsen nicht bestätigt werden.