Pkw Mercedes-Benz Strich 8

21.03.2016 | Kategorien: PoliZeitGeschichten
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 – eingesetzt als Funkstreifenwagen bei der Polizei in Niedersachsen, Verkehrspolizeistaffel Hannover-Ahlem

Autor: Joachim Ulber

Nach meiner dreijährigen Ausbildung zum Polizeibeamten wurde ich am 01. April 1971 zur Bezirksregierung Hannover, Motorisierten Verkehrsstaffel Hannover (im Volksmund „Autobahnpolizei“), in 3011 Ahlem, Turmstr. 1, versetzt. Dies war und ist bis heute die größte Verkehrspolizeistaffel in Niedersachsen. Bei den ehemaligen Bezirksregierungen Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg gab es auch Verkehrspolizeistaffeln, die die dort, die im jeweiligen Regierungsbezirk verlaufenden Bundesautobahnen betreuten. Auch diese Verkehrsstaffeln waren zu dieser von mir geschilderten Zeit mit Daimler Benz 230/6 Strich 8 Funkstreifenwagen ausgerüstet.

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf den Zeitraum von April 1971 bis Mai 1977. Im Rahmen der Gebietsreform 1974 in Niedersachsen wurde auch die Polizei umorganisiert und es erfolgte eine Umbenennung der o.a. Dienststelle, wobei die Zuständigkeitsgrenzen der Dienststelle nicht verändert wurden. Die Motorisierte Verkehrsstaffel Hannover wurde in Verkehrspolizeistaffel Hannover-Ahlem, 3000 Hannover 91, Am Ahlemer Turm 3, umbenannt.
In den nachfolgenden Ausführungen werde ich die neue Dienststellenbezeichnung  „Verkehrspolizeistaffel (VPSt) Hannover-Ahlem“, verwenden. Der Zuständigkeitsbereich der Verkehrspolizeistaffel Hannover-Ahlem: A 2 von der BAB AS Hämelerwald bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen, die zwischen der BAB AS Bad Eilsen und der BAB AS Porta Westfalica, auf der Talbrücke Todenmann, verläuft. A 7 von der BAB AS Berkhof und der Tank- und Rastanlage Wülferode. Dazu kommt die BAB A 37 und A 352.

Aufgabe:
Die Verkehrspolizeistaffeln treffen in ihrem Überwachungsbereich die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs notwendigen polizeilichen Maßnahmen, vor allem

  • Verkehrsüberwachung, -regelung, -lenkung
  • Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen
  • Führen der Verkehrsunfallstatistik
  • Verfolgung von Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten und
  • Die sonstigen Aufgaben der Schutzpolizei.

Die Verkehrspolizeistaffel wird von einem Beamten des gehobenen Dienstes geführt. Die Staffel gliedert sich in 4 Dienstabteilungen, die den Dienst rund um die Uhr abdecken und die „Technische Verkehrsüberwachung“ (Foto, Radar und Abstandsmessung). Der Schichtdienst wird von den Polizeiautobahnstützpunkten (PAS) aufgenommen. Der Verkehrspolizeistaffel Hannover-Ahlem sind die PAS Garbsen und PAS Hannover-Kreuz nachgeordnet. Es wurden von der Verkehrspolizeistaffel insgesamt 144,150 Kilometer Bundesautobahn überwacht. Es gab sechs Streifengebiete.

Zum 31.12.2004 wurden die Bezirksregierungen in Niedersachsen aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt gehörte die Verkehrspolizeistaffel Hannover-Ahlem organisatorisch der Bezirksregierung Hannover an. Mit der Auflösung der Bezirksregierungen wurden auch die Polizei in Niedersachsen wieder mal neu organisiert. Damit wurde nun die Verkehrspolizeistaffel Hannover-Ahlem organisatorisch der Polizeidirektion Hannover nachgeordnet.

Die neue Dienststellenbezeichnung der ehemaligen Verkehrspolizeistaffel Hannover-Ahlem lautet jetzt ab 2004:
Einsatz- und Streifendienst BAB IMSW
Meyenfelder Str. 3
30823 Garbsen

Mit dieser Umorganisation wurde auch der Dienstsitz in Hannover – Ahlem aufgegeben. Das Personal bzw. der Fahrzeugstand wurden nicht verändert. Wobei heute Mercedes-Benz 230 E bzw. D Limousinen sowie auch Audi A 6 Kombi 2,7 l eingesetzt werden.

Ausstattung mit Funkstreifenwagen Mercedes-Benz Strich 8:
Die Verkehrspolizeistaffel Hannover-Ahlem war mit 12 Funkstreifenwagen Mercedes Benz 230/6, die als Polizeifahrzeug mit Blaulicht in der Farbe „Tannengrün (dunkelgrün)“ und an den vorderen Türen waren rechts und links Polizeisterne (Durchmesser ca. 22 cm mit der Beschriftung „Polizei Niedersachsen“ angebracht. Dazu gab es zwei Zivilstreifenwagen
(Farbe hellblau und hellbraun), die mit einem Verkehrsradargerät bzw. einer Traffipaxanlage ausgerüstet waren. Mit der Traffipaxanlage konnte die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges durch Hinterherfahren bei einem gleich bleibenden Abstand ermittelt und dokumentiert werden.

Diese Fahrzeuge waren mit einem Schaltgetriebe ausgerüstet.
Ab ca. 1974 wurden die Funkstreifenwagen in der Farbe „Minzgrün (helles Grün) und an den Vorder- Hintertüren stand in reflektierenden Buchstaben jetzt „POLIZEI“. Diese wurden wie bis heute bei der Polizei in Niedersachsen üblich mit einem Automaticgetriebe ausgeliefert.

Als ich 1971 den Dienst dort aufnahm, gab es für die Funkstreifenwagen keine Garage. Das hieß, im Winter mussten die Fahrzeuge zunächst durch den Fahrer von Schnee und Eis befreit werden. Danach mussten die Funkstreifenwagen vor der Ausfahrt zum Polizeiautobahnstützpunkt vom Fahrer ausgerüstet werden, da zu der damaligen Zeit nicht für alle 14 Funkstreifenwagen genügend Ausstattungsgerät für alle vier Dienstschichten zur Verfügung standen.

Ausstattung des Kofferraumes:
2 Nissenleuchten
5 Handscheinwerfer
2 Warndreiecke
1 Notarztkoffer
1 Feuerlöscher
4 Lübecker Hüte
1 Längenmessgerät
1 Rettungsbeil
1 Fotokoffer, zu damaligen Zeit mit einer Rolleicord 6 x 6 cm bzw. einer Rolleimagic 11 6 x 6 cm und entsprechenden Filmen, 1 Blitzgerät und bei der Rolleicord – zu dieser Ausstattung gab es noch einen Belichtungsmesser dazu.

(c) Ulber

Im Funkstreifenwagen innen wurden mitgeführt:
2 weiße Regenmäntel,
2 Warnwesten, Beschriftung „POLIZEI“,
1 Postentasche (Inhalt: Fahndungsunterlagen für den Regierungsbezirk Hannover), Harnschieber für verschlüsselte Übermittlungen per Funk,
1 Schachtel mit Alcoteströhrchen (zum Pusten),
1 Auswertscheibe für Schaublätter der Fahrtschreiber von LKW und Omnibussen
1 Profilmesser für die Reifen
1 Maschinenpistole MP 5
1 Anhaltestab
Die Pistole wurde von dem Wachhabenden vor der Ausfahrt an die Streifenbeamten ausgegeben.

Zusätzlich führte jeder Beamte eine private Aktentasche mit. Darin wurde die so genannte „Mot. Bibel“, eine Becksche Gesetzestextausgabe mit der Straßenverkehrsordnung, -zulassungsordnung, Straßenverkehrsgesetz, Arbeitszeitvorschriften nationale und EG-Vorschriften mit. Dazu jede Menge Formulare wie Festnahmeanzeige, Sicherstellungsprotokolle, Leichenschauscheine und viele andere Formulare noch. Wir führten auf der Streifenfahrt unser eignes kleines Büro mit. Dementsprechend war die Aktentasche auch schwer.
Vor Antritt des Streifendienstes hatte der Fahrer mit der Beladung gut zu tun. Aber nach der Streifen mussten der Funkstreifenwagen wieder entladen werden. Der Fahrer musste das Fahrzeug nach dem Dienst von innen (Staubsauger) und von außen säubern, waschen und auch tanken. Im Winter geschah das mit einem Eimer warmen Wassers und Schwamm, reine Handarbeit! Als Fahrer durfte man also nicht zu spät zum Dienst erscheinen, um all diese Arbeiten rechtzeitig zu erledigen zu können. Bei einem „Verschlafen“ gab es eine kräftige Ansage durch den Wach habenden, der von der Dienststelle in Hannover-Ahlem nach dem Beladen der Fahrzeuge mit zur Polizeiautobahnwache Garbsen bzw. Hannover-Kreuz mitfuhr. Mit der An- bzw. Abfahrt von den Polizeiautobahnstützpunkten wurden bei der Verkehrspolizeistaffel Hannover-Ahlem neun Stunden Schichten versehen. Ich meine, ab ungefähr Mitte der 70er Jahre wurden auf dem Gelände der Verkehrspolizeistaffel Hannover-Ahlem für alle Funkstreifenwagen Garagen und eine Waschhalle errichtet und es gab einen „Wagenpfleger“, der die Funkstreifenwagen nach der Streife säuberte. Der Fahrer musste „nur noch“ vor Antritt der Streifenfahrt die Fahrzeuge beladen bzw. danach wieder entladen. Was für ein Fortschritt!

Die nachfolgenden Fotos wurden von mir mit der Kleinbildkamera Rollei 35 während des Dienstes auf der Bundesautobahn A 2 fotografiert. Eines bitte ich zu berücksichtigen: Die Fotos sind während des Dienstes gefertigt worden und nicht unter dem Gesichtspunkt einer Dokumentation über ein historisches Fahrzeug, einen Oldtimer.

Es handelt sich um eine Verwarngeldquittung für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Höhe von 2,00 DM (Deutsche Mark!). z.8. wurde mit 2, 00 DM die fehlende Angabe der Achslastbeschriftung (z.8. 2,5 t) auf dem Kotflügel eines Lkw geahndet. Wobei man bemerken muss, die Höhe von 2,00 DM Verwarngeld ist heute unvorstellbar!

Diese Fahrzeuge waren vor 1971 (also vor meiner Versetzung zu der VPSt Hannover-Ahlem) aufgenommen worden. Mit dem VW Käfer fuhr der zuständige Dienstabteilungsführer, der für die Polizeiautobahnwache Garbsen und Hannover-Kreuz zuständig war. Er pendelte damit zwischen den beiden Polizeiautobahnwachen nach Bedarf hin und her. Der Opel Rekord C Caravan war ebenfalls als Streifenwagen eingesetzt. War bei den Kollegen aber nicht sehr beliebt, man fuhr halt lieber den Mercedes Benz 230/6, der auch von der Geschwindigkeit und Fahrverhalten einfach besser war! In der Mitte der beiden vorgenannten Funkstreifenwagen steht der Mercedes Benz 230/6, Schaltgetriebe.

(c) Ulber

Zu dieser Zeit noch eine Besonderheit in der Lackierung des FuStw. Es waren nur die Kotflügel weiß lackiert, das Dach war aber noch dunkelgrün lackiert. Im Hochsommer waren wir ja mit dem FuStw 9 täglich Stunden unterwegs. Dementsprechend war es auch im Fahrzeug sehr heiß. Zu der damaligen Zeit waren die FuStw bei der Polizei in Niedersachsen noch nicht mit einer Klimaanlage ausgerüstet, wie es heute ja üblich ist. Ab ca. 1971/ 72 waren dann die Dächer in der Farbe weiß lackiert; wie es auf allen anderen Fotos zu sehen ist.

Funkstreifenwagen
Funkstreifenwagen der Verkehrspolizeistaffel Hannover-Ahlem auf dem Hof kurz vor der Ausfahrt zu einem Großeinsatz. Mit dem VW-Käfer fuhr der Dienstabteilungsführer, ein Beamter des gehobenen Dienstes, Polizeikommissar bzw. Polizeioberkommissar. (c) Ulber
(c) Ulber
Zivilstreifenwagen Mercedes Benz Strich 8, 4 Zylinder. Automatikgetriebe, amt. Tarnkennzeichen STH – M 415. (c) Ulber

Es wurde der auf der A 2 Richtung Dortmund fahrende Verkehr bezüglich des Sicherheitsabstandes zwischen zwei Fahrzeugen überwacht. Der Zivilstreifenwagen stand auf einer BAB-Überführungsbrücke. Es wurde eine Abstandsmessung wie nachfolgend erläutert durchgeführt. Dazu befand sich auf der Fahrbahn der A 2 auf dem Überholfahrstreifen eine 100 Meter lange markierte Messstrecke, wobei bei den letzten 15 Metern der Messstrecke im Abstand von einem Meter sich Markierungen auf der Fahrbahn befanden. Ein Polizeibeamter beobachte den fließenden Verkehr mit dem Fernglas. Näherten sich zwei Fahrzeuge der Messstelle, wo offensichtlich der Sicherheitsabstand des nachfolgenden Fahrzeuges zu gering war, wurden beim Einfahren der 100 Meter langen markierten Messstelle das erste Foto und beim Ausfahren der 100 Meter langen Messstelle das zweite Foto gefertigt. Anhand der laufenden Stoppuhr. die durch die Lupe in das Foto eingespiegelt wurde, konnte Durchfahrzeit abgelesen werden. Nach dem Weg/ Zeitprinzip konnte jetzt anhand einer Tabelle die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit und der tatsächlich erforderliche Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug abgelesen werden. Die Auswertung und Berechnung dieser Daten erfolgte anhand der gefertigten Fotos zu einem späteren Zeitpunkt auf der Dienststelle. Vor Ort wurde ein Messprotokoll, Zeit, Ort, Fahrzeugtyp und Kennzeichen notiert.

Behördenfahrzeuge hatten damals nur Kennzeichen mit dem Kennbuchstaben der jeweiligen Stadt und einer vierstelligen Ziffer (z.B. hier HI – 3893).                                                                                                                                       Der Zivilfunkstreifenwagen Mercedes Benz Strich 8, Tarnkennzeichen HI – T 694,  war mit einem Radargeschwindigkeitsmessgerät Mesta 204 DD ausgerüstet. Die Kamera der Firma Robot Motor Recorder (Negativgröße 24 x 36 mm) war mit dem Radarmessgerät Mesta 204 DD (französische Produktion) gekoppelt. Das Mesta 204 DD war mit einer Matrix – Anzeige (digitale Zahlen) ausgerüstet. (c) Ulber
Behördenfahrzeuge hatten damals nur Kennzeichen mit dem Kennbuchstaben der jeweiligen Stadt und einer vierstelligen Ziffer (z.B. hier HI – 3893). Der Zivilfunkstreifenwagen Mercedes Benz Strich 8, Tarnkennzeichen HI – T 694, war mit einem Radargeschwindigkeitsmessgerät Mesta 204 DD ausgerüstet. Die Kamera der Firma Robot Motor Recorder (Negativgröße 24 x 36 mm) war mit dem Radarmessgerät Mesta 204 DD (französische Produktion) gekoppelt. Das Mesta 204 DD war mit einer Matrix – Anzeige (digitale Zahlen) ausgerüstet. (c) Ulber

Behördenfahrzeuge hatten damals nur Kennzeichen mit dem Kennbuchstaben der Stadt und anschließend nur eine vierstellige Zahl. Das Fahrzeug ist mit einem Radargeschwindigkeitsgerät der Firmä Multanova ausgestattet. Hinter der Windschutzscheibe auf der rechten Seite auf dem Armaturenbrett ist die ROBOT Kamera montiert. Vorne auf der Stoßstange, rechte Fahrzeugseite ist die Antenne (der sichtbare Kasten) montiert.

A 2, Richtungsfahrbahn Dortmund, zwischen den BAB Anschlussstellen Rehren/ A. O. (heute BAB AS Auetal) und der Raststätte Bad Eilsen. Mercedes Benz 230 4 Zylinder, Automatikgetriebe. Farbe des Funkstreifenswagen minzgrün mit der reflektierenden Beschriftung auf den Türen „POLIZEI“ . Die Besatzung des Funkstreifenwagens ist bei der Unfallaufnahme. (c) Ulber
Die Aufnahme entstand im Winter 1976 auf der A 2, Parkplatz Papenbrink, Richtungsfahrbahn Dortmund. Mercedes Benz Strich B, 230/6, Schaltgetriebe. Farbe des Funkstreifenswagen (FuStW) tannengrün, alte Lackierung, an den Vordertüren der silberfarbene Polizeistern mit der Beschriftung „POLIZEI NIEDERSACHSEN“. Hier hat mich ein Kollege mit meiner Rollei 35 fotografiert.
Die Aufnahme entstand auf dem Flughafen Hannover 1977, Mercedes Benzz Strich 8, 230 4 Zylinder, amtl. Kennzeichen H – 3370, Automatikgetriebe, Funkrufname nicht bekannt. Farbe des Funkstreifenswagen (FuStw) minzgrün mit der reflektierenden Beschriftung auf den Türen „POLIZEI“. (c) Ulber

07.01.1977 21.55 Uhr: Unfall A 352, am Autobahndreieck Hannover Nord, Richtungsfahrbahn Hamburg, Funkstreifenwagen Weser Quelle 7 am Verkehrsunfall beteiligt. Im gesamten Überwachungsbereich der BAB herrschte Eisglätte. Die Besatzung (zwei Polizeibeamte) und ein Verkehrsteilnehmer, der einen anderen Verkehrsunfall verursacht hatte, saßen im Funkstreifenwagen, als ein Sattelzug mit Sattelauflieger, 38 Tonnen schwer, vor der UnfallsteIle mit dem Sattelzug auf der auf eisglatten Fahrbahn ins Schleudern geriet und mit der hinteren rechten Ecke stieß der Auflieger gegen den Funkstreifenwagen, mit der im Foto sichtbaren Folgen und Schäden am Funkstreifenwagen. Auf der Polizeiautobahnwache Garbsen (damals Rufname Weser Quelle 02) gingen telefonisch Meldungen ein, dass im Bereich des Autobahndreieckes Hannover-Nord ein Funkstreifenwagen an einem Verkehrsunfall beteiligt und der Streifenwagen auch schwer beschädigt sei.

Über Funk meldete sich die Besatzung nicht mehr und der Dienst habende Wachhabende beauftragte uns (Weser Quelle 13) die gemeldet UnfallsteIle Autobahndreieck Hannover-Nord unverzüglich anzulaufen. Zu diesem Zeitpunkt standen wir selbst auf der A 2 in Höhe der BAB-AS Herrenhausen, ca. 20 km von der besagten Unfallstelle entfernt. Aufgrund der starken Eisglätte konnten wir auch nicht sehr schnell fahren. Die Fahrt dorthin dauerte ca. 25 Minuten. Zwischendurch wurde die Besatzung des verunfallten Streifenwagens über Funk immer wieder gerufen, sie meldete sich aber nicht mehr. Damals gab es noch keine Handys! Zu diesem Zeitpunkt herrschte reger Funkverkehr auf dem von der Autobahnpolizei genutzten Funkkanal aufgrund der vielen Verkehrsunfälle. Es wurde aber immer stiller auf dem Funkkanal und ich gab unserem Wachhabenden ständig Standortmeldungen, wo wir uns selbst befanden. AS EngeIbostel passiert, AS Hannover Flughafen passiert, AS Kaltenweide passiert und wir näherten uns mit mäßiger Geschwindigkeit dem Autobahndreieck Hannover Nord, der gemeldeten Unfallstelle. Der Fahrer unseres Streifenwagens schaltete kurz vor dem AD Hannover Nord das Fernlicht an. Von weitem konnten wir nun schon den total beschädigten Streifenwagen sehen. Personen bzw. unsere Kollegen waren nicht zu sehen. Kurz vor unserem Aussteigen gab ich dem Wachenden über Funk die Meldung: „Funkstreifenwagen total beschädigt, Dach abgerissen, Heft 90 keine Personen zu sehen, wir steigen jetzt aus!“ Wir befürchteten das Schlimmste!


Zu sagen ist noch, der Sattelzug, der den Unfall verursacht hatte, stand ca. 100 Meter hinter dem beschädigten Streifenwagen auf dem befestigten Seitenstreifen der A 352, Richtung Hamburg. Wir liefen nun zum Funkstreifenwagen, keine Personen im Fahrzeug und weiter zum Sattelzug und sahen jetzt unsere Kollegen und Unfallbeteiligten hinter den Leitplanken stehen. Die Kollegen vernahmen gerade den Fahrer des Sattelzuges. Es gab nur einen Leichtverletzten, meinen Kollegen Peter; der Fahrer des Funkstreifenwagens. Er erlitt eine kleine Kopfplatzwunde, mehr war unserem Kollegen Peter (Fahrer), dem Streifenführer, der auf dem Beifahrersitz saß und dem Unfallbeteiligten, der auf dem Rücksitz des DB Strich 8 saß, nicht passiert. Uns fiel der bekannte „Stein vom Herzen“!
Drei Jahre vor dem vorstehend geschilderten Unfallsachverhalt gab es einen schlimmen Verkehrsunfall mit einem Streifenwagen und zwei Kollegen unserer Dienststelle. Damals ging ebenfalls auf der Polizeiautobahnwache Garbsen telefonisch die Meldung ein, dass zwischen der BAB-AS Rehren A./O. (heute BAB-AS Auetal) und der Raststätte und BAB AS Bad Eilsen ein Funkstreifenwagen an einem Verkehrsunfall beteiligt sei. Die Besatzung meldete sich nach Eingang dieser Meldung auch nicht mehr über Funk. Auch damals erhielt eine Besatzung unserer Dienststelle den Auftrag, die gemeldete UnfallsteIle unverzüglich anzulaufen. Beim Eintreffen an der UnfallsteIle mussten die Kollegen feststellen, das ein 38 t Sattelzug im Bereich einer Baustelle, die A 2 wurde damals gerade dreispurlg ausgebaut, in die Gegenfahrbahn geriet und frontal gegen den dort fahrenden FuStW geprallt ist Unsere beiden Kollegen waren tödlich verletzt. Die beiden Richtungsfahrbahnen waren damals nur durch Zeichen 295, § 41 der StVO (durchgezogene weiße Linie) getrennt. Bei dem von mir geschilderten Sachverhalt am Autobahndreieck Hannover Nord dachten natürlich alle Kollegen, die im Dienst auf Streife waren, sofort an dieses tragische Ereignis.

Die nachfolgenden Fotos wurden von einem Kollegen gefertigt: Klaus Bock, der auch bei der Verkehrspolizeistaffel Hannover-Ahlem (VPSt) seinen Dienst versah. Auch er fotografierte mit der Kleinbildkamera Rollei 35.

Eine Traffipaxanlage mit einer ROBOT Kleinbildkamera in einem Zivilstreifenwagen. Damit wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Hinterherfahren bei gleichbleibendem Abstand gemessen und Fotos gefertigt Auch hier wurde die Geschwindigkeit durch einen Tachometer, die Uhrzeit und der Tatort eingespiegelt. (c) Bock

In Niedersachsen wurden die Streifenwagen Anfang der siebziger Jahre mit einer Dachbeschriftung nachträglich ausgestattet Die sichtbare Buchstabenkombination „WE Q 8″ war der Funkrufname des Streifenwagens und bedeutete im Klartext“ WESER Quelle 8″. Wobei das Wort“ WESER“ die Zugehörigkeit zum Regierungsbezirk Hannover/ Bezirksregierung Hannover und „Quelle“ die Zugehörigkeit zu der Verkehrspolizeistaffel Hannover-Ahlem bedeutete. Diese Dachbeschriftung diente der besseren Erkennbarkeit für die Polizeihubschrauber, die so Funkstreifenwagen, die auf der Bundesautobahn (BAB) fuhren, über Funk gleich im Klartext ansprechen konnten. Im Hintergrund sieht man auf dem Hof geparkte FuStW, Garagen gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht Siehe auch meinen Bericht über die VPSt Hannover-Ahlem.

(c) Bock

Es wird hier ein auf der BAB liegengebliebener Lkw abgesichert. Mercedes-Benz 230, Farbe fannengrün, amt!. Behörden-Kennzeichen H-3383. Hier ist noch die nachträglich unterhalb der Stoßstange angebrachte Nebelschlussleuchte sichtbar. Bei der späteren Baureihe von Daimler-Benz Strich 8 war die Nebelschlussleuchte in dem linken Rücklicht integriert. Rechts auf der Kofferraumhaube eine weiße Maus, die die Zugehörigkeit zu der Verkehrspolizei dokumentierte. Eine Erfindung unseres ehemaligen Schirrmeisters Uwe. An der inneren Seite der Beifahrertür sieht man den Polizeianhaltestab. Der Türgriff und das darunter liegende Ablagefach waren dafür vorzüglich geeignet Als wenn der Hersteller Daimler-Benz dies extra für die Funkstreifenwagen so konstruiert hätte!

(c) Bock
Ein Kradfahrer der Verkehrspolizeistaffel und eine Funksfreifenwagebesatzung haben sich neben der BAB auf dem befestigten Seitenstreifen getroffen und beobachten auf der A 2 den in Richtung Berlin fahrenden Verkehr. (c) Bock
Funkstreifenwagen Mercedes-Benz Strich 8 mit der alten tannengrünen Lackierung und dem Polizeistern auf der vorderen Tür. (c) Bock
(c) Bock
Total beschädigter Funkstreifenwagen auf dem Hof der Verkehrspolizeistaffel Hannover-Ahlem. Zu diesem Zeitpunkt gab es schon die Garagen, die Fahrzeuge mussten nicht mehr draußen auf dem Hof stehen. (c) Bock
Radarmessanlage Multanova

Hier ist die Radarmessanlage Multanova mit der ROBOT-Kamera im Innenraum des MB Strich 8 zu sehen. Im Handschuhfach ist das Funkgerät eingebaut. Der Hörer dazu ist mit der dazugehörenden Halterung auf der Mittelkonsole befestigt. Der an der Stoßstange befestigte Kasten ist die Antenne der Radarmessanlage. Gleichzeitig ist dieser  Zivilstreifenwagen mit der Traffipaxanlage IV ausgerüstet. Damit kann durch Hinterherfahren auf der BAB die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges bei einem gleich bleibenden Abstand gemessen werden. Im Gehäuse war ein geeichter Tachometer eingebaut. Eine Geschwindigkeit bis zu 170 Km/h konnten gemessen werden. Auf einem Einschub war eine mechanische Uhr mit einer 24 Stundenanzeige montiert. Bei der Uhr handelt es sich um eine Revue Thommen Aircraft Glock. Auf diesem Einschub musste auch vor Fahrtbeginn das Datum eingestellt werden. Die ermittelten Daten, Geschwindigkeit, Uhrzeit und Datum wurden dann beim Auslösen in die Robotkamera eingespiegelt.

Polizeiautobahnwache Garbsen , dort befindet sich auch die Park- und Rastanlage Garbsen am „Blauen See“. Man sieht den klassischen Flachdachbau der Polizeiautobahnwache, wie er damals üblich war. Wie bereits erwähnt, wurde auch die  Polizeiautobahnwache am BAB Kreuz Hannover – Ost von der VPSt Hannover – Ahlem besetzt. Diese Autobahnwache wird nicht mehr besetzt. Für diesen gesamten Bereich gibt es nur noch die Polizeiautobahnwache Garbsen.

Im Rahmen des dreistreifigen Ausbaus der A 2 wurden nach und nach alle BAB Überführungsbrücken gesprengt, da diese für den dreistreifigen Ausbau zu schmal waren.

Als ich 1971 den Dienst dort aufnahm, gab es für die Funkstreifenwagen keine Garage.
Das hieß, im Winter mussten die Fahrzeuge zunächst durch den Fahrer von Schnee und Eis befreit werden. Danach mussten die Funkstreifenwagen vor der Ausfahrt zum Polizeiautobahnstützpunkt vom Fahrer ausgerüstet werden, da zu der damaligen Zeit nicht für affe 14 Funkstreifenwagen genügend Ausstattungsgerät für alle vier Dienstschichten zur Verfügung standen. Hier sind die DB Strich 8 FuStw, Behördenkennzeichen H – 3415 und H – 3410 zu sehen. 230 4 Zylinder, Automatie, Farbe minzgrün, auf den Fahrzeugtüren die Beschriftung „POLIZEI“. Keine Dachbeschriftung mit dem Funkrufnamen des FuStW.

DB Strich 8 230/6, Schaltgetriebe, Farbe tannengrün mit dem Polizeistem auf den Vordertüren, Dachbeschriftung mit dem Funkrufnamen. Behördenkennzeichen H – 3617, H – 3396 und H – 3379. Vorne im Bild sieht man den Zivilstreifenwagen, siehe Fotos mit der Radarmessanlage (Innenaufnahmen vom Zivilstreifenwagen). Bei dem Opel Rekord C, Caravan, handelt es sich um einen Radarmesswagen mit dem Verkehrsradargerät Multanova 4 F Dieses Gerät wurde auf einem Stativaußerhalb des Radarmesswagens vor dem Fahrzeug montiert bzw. aufgebaut.

Joachim Ulber, Polizeimuseum Niedersachsen

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