28. Kolloquium zur Polizeigeschichte

24.11.2017 | Kategorien: PoliZeitGeschichten
Der Förderkreis für Polizeigeschichte Niedersachsen e.V. möchte Ihnen an dieser Stelle die Möglichkeit bieten, Ihren eigenen Beitrag zur niedersächsischen Polizeigeschichte einzubringen. Hier stellen wir Ihnen eine Plattform zur Verfügung, Ihre Erfahrung und Ihr Wissen in die Öffentlichkeit zu bringen. Machen Sie mit und senden Sie uns Ihren Artikel an info@polizeigeschichte-niedersachsen.de !

5. bis 7. Juli 2018, an der Deutsche Hochschule der Polizei in Münster

Das Kolloquium zur Polizeigeschichte trifft sich seit 1990 einmal jährlich und stellt ein kontinuierliches Diskussionsforum für neuere polizeihistorische Forschungen dar. Wesentliches Ziel des Kolloquiums ist es, insbesondere jüngeren WissenschaftlernInnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Forschungsergebnisse zu präsentieren und zu diskutieren.

Veranstalter:

Deutsche Hochschule der Polizei (Dr. Wolfgang Schulte) in Zusammenarbeit mit dem Polizeimuseum der Polizeiakademie Niedersachsen (Dr. Dirk Götting)

 

Das 28. Kolloquium zur Polizeigeschichte wird vom 5. bis 7. Juli 2018 in Münster an der Deutschen Hochschule der Polizei stattfinden und sich schwerpunktmäßig mit zwei Themen befassen:

1. Polizei in der Weimarer Republik:

Am 9. November 2018 jährt sich die Gründung der ersten deutschen Republik zum 100. Mal. Die Polizei sah sich in den Jahren des Demokratieexperiments von Weimar immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt ‐ seien es die bürgerkriegsähnlichen Unruhen in den Anfangsjahren, ein neues Selbst‐ und Fremdbild während der Konsolidierungsphase oder der Verlust des Gewaltmonopols zu Beginn der 1930er Jahre. Auch das für die Republik typische Handeln von Polizeigewerkschaften, die sich stark mit Fragen der Militarisierung und der Struktur der Polizei in Deutschland beschäftigten, ist ein interessantes Forschungsfeld. Letztlich vollzog sich die Erosion der Republik über mehrere Jahre und auf Länderebene begann der administrative Zugriff der Nationalsozialisten auf die Polizei schon deutlich vor 1933. Die Beschäftigung mit der polizeilichen Entwicklung in der ersten deutschen Republik verspricht vielseitige Forschungsprojekte und spannende Diskussionen.

2. Volkspolizei in der DDR:

Mehr als ein Vierteljahrhundert nach dem Ende des SED‐Staates liegen bisher deutlich weniger Untersuchungen zur Rolle und Funktion der Deutschen Volkspolizei der DDR (DVP) vor als zu anderen Bereichen des Sicherheitsapparates der DDR. So ist zwar unbestritten, dass die politische Repression in der DDR durch eine nahezu lückenlose Überwachung der Bevölkerung durch die „Stasi“ sehr gut funktionierte, doch welche Rolle spielte hierbei die Volkspolizei? War die DVP lediglich der verlängerte Arm und Erfüllungsgehilfe der „Stasi“ oder ging ihre Rolle und ihr Selbstverständnis darüber hinaus? Interessante Fragen, die noch der wissenschaftlichen Untersuchung und Klärung bedürfen. So ist es naheliegend, den zweiten Themenschwerpunkt des 28. Polizeikolloquiums im Juli des kommenden Jahres der DVP zu widmen.

3. Freie Sektion:

Natürlich wird es wie in den Vorjahren auch wieder eine freie Sektion geben, in der die Möglichkeit besteht, jenseits der beiden oben genannten Schwerpunktthemen Werkstattberichte und laufende Forschungsprojekte vorzustellen.

Weitere Informationen:

  • Der Call for Papers folgt Anfang des Jahres 2018.
  • Tagungssprachen sind Deutsch und Englisch.
  • Für angenommene Referentinnen und Referenten werden die Reise‐ und Übernachtungskosten übernommen.

Wir bitten Sie darum, diese Ankündigung auch an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterzuleiten.

 

Ansprechpartner:

Dr. Wolfgang Schulte, Forschungsstelle Polizeigeschichte, Deutsche Hochschule der Polizei in Münster, wolfgang.schulte@dhpol.de

Dr. Dirk Götting, Polizeimuseum der Polizeiakademie Niedersachsen, Dirk.Goetting@Polizei.Niedersachsen.de

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