Gefürchtet und gehasst: Der Blitzer

03.04.2018 | Kategorien: PoliZeitGeschichten
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Zu sehen ist der erste Radarwagen der Polizei Niedersachsen. Das Foto stammt von Heinz Scholze, der 1961 als einer von 32 Polizisten am zweiten Radar-Lehrgang in Wennigser Markt teilnahm.

Autor: Joachim Ulber

Seit wann wird bei der Polizei „geblitzt“ – also Radar-Geschwindigkeitsmessung durchgeführt?

Bereits 1956 stellte die Firma Telefunken auf der Internationalen Polizeiausstellung in Essen das erste Verkehrsradargerät vor. Die erste von der Polizei durchgeführte Radarmessung fand am 15. Februar 1959 in Nordrhein Westfalen an einer Straße zwischen Düsseldorf und Ratingen statt. Niedersachsen war zu dieser Zeit im Bereich der technischen Entwicklung bei der Polizei immer etwas langsamer als das Bundesland Nordrhein Westfalen. Erst 1961 begann auch Niedersachsen mit dem Einsatz und der Ausbildung an Verkehrsradargeräten. Das erste Radarmessgerät war von der Firma Telefunken. Es war in einem VW-Bulli T1 über dem Motor hinten auf der Ladefläche eingebaut. 

Doch warum wurde die Geschwindigkeitsüberwachung nötig? Das Auto war Anfang der Fünfzigerjahre ein Statussymbol in der Bundesrepublik und der Straßenverkehr entwickelte sich rasant. Ende 1952 hob der Bundestag die Straßenverkehrsordnung aus den Dreißigerjahren auf, in der die Geschwindigkeit in Ortschaften auf 40 Stundenkilometer begrenzt worden war. Das bedeutete, es gab keine Geschwindigkeitsbegrenzung für PKWs und Motorräder mehr. Erst 1957 wurde die Straßenverkehrsordnung wieder geändert und innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit auf 50 Kilometer je Stunde begrenzt. Mit der wachsenden Zahl an Fahrzeugen auf den Straßen, ging auch die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland ständig nach oben: 1953 wurden 11.449 Verkehrstote in ganz Deutschland gezählt, im Jahr 1961 waren es schon 14.543. Zum Vergleich: 2017 waren es 3.177 Tote.

Übrigens: Die berühmt-berüchtigte Verkehrssünderkartei stammt auch aus dieser Zeit. Sie feierte gerade erst ein Jubiläum: Vor 70 Jahren, am 2. Januar 1958 wurde der erste „Missetäter“ ins neu geschaffene Verkehrszentralregister (VZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg eingetragen. Der Beschluss zur Einführung des VZR war eine Reaktion auf die steigende Zahl an Unfalltoten. Nach einer Reform des VZR 1976 wurde das Punkte-System eingeführt.

Foto: Radarwagen Zu sehen ist der erste Radarwagen der Polizei Niedersachsen. Das Foto stammt von Heinz Scholze, der 1961 als einer von 32 Polizisten am zweiten Radar-Lehrgang in Wennigser Markt teilnahm. 

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